Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf und die Vermietung von Getränken und Festmobiliar
- Geltungsbereich:
- Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, die der Lieferant mit einem Kunden über die Lieferung von Getränken und Mobiliar abschliesst. Mit Ihrer Bestellung akzeptieren Sie unsere AGB’s.
- Alle Preise, welche in den Preislisten und Offerten kommuniziert werden basieren auf dem Erstelldatum. Preisänderungen bleiben vorbehalten.
- Bestellung und Annullation:
- Die Abgabe einer detaillierten Bestellung hat spätestens 14 Tage vor dem Liefertermin zu erfolgen. Annullationen bis 14 Tage vor Auslieferung sind kostenfrei. Für später eintreffende Annullationen werden 50% der Kosten verrechnet und für allenfalls bereits geleistete Arbeiten CHF 55. – pro Stunde.
- Der Lieferant übernimmt kein Beschaffungsrisiko. Er ist berechtigt, ohne Schadenersatzverpflichtung vom Vertrag zurückzutreten, soweit er trotz sämtlicher erforderlicher Vorkehrungen seinerseits den Vertragsgegenstand nicht oder nicht ordnungsgemäss erhält.
- Dauer der Miete und Konditionen:
- Die Mietpreise verstehen sich für ein Wochenende bzw. Maximal 7 Tage in Folge. Die Mietdauer beginnt und endet gemäss vorgängiger Abmachung zwischen Lieferant und Kunden.
- Lieferung:
- Wo nichts anderes vermerkt ist, gilt der Mietpreis inklusive Lieferung und Rücknahme auf den vom Kunden mitgeteilten Festplatz. Auf Wunsch des Kunden, und durch Zustimmung des Lieferanten, kann auch ein nicht befahrbarer Ort als Abladestelle / Lagerort gewählt werden. Der zusätzliche Zeitaufwand wird mit CHF 55.– pro Stunde in Rechnung gestellt.
- Das Verteilen und Aufstellen des Festmaterials ist Sache des Mieters.
- Sonntags-Lieferungen und -Abholungen werden mit einem Lieferzuschlag verrechnet.
- Der Kunde verpflichtet sich sämtliche vertragsgegenständliche Ware sofort zu kontrollieren und allfällige Beanstandungen bis spätestens 24 Stunden nach Lieferung dem Lieferanten zu melden. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.
- Zuschläge:
- Ab einem Bestellwert von CHF 90.— liefern wir ohne Aufpreis. Bei Bestellwert zwischen CHF 50.-- und -89.— verrechnen wir einen Lieferkostenbeitrag von CHF 10.--. Bei einem Bestellwert unter CHF 50.— verrechnen wir einen Lieferkostenbeitrag von CHF 20.—.
- Pikettzuschlag CHF 40.00
- Sorgfaltspflichten und Versicherungen:
- Die Versicherung des Festmobiliars ist Pflicht des Veranstalters.
- Der Lieferant garantiert die Überlassung von einwandfreien und funktionstüchtigen Vertragsgegenständen. Der Kunde verpflichtet sich, diese fachmännisch zu behandeln und insbesondere die elektrischen Anlagen fachgerecht anzuschliessen und ausreichend gegen unbefugte Inanspruchnahme abzusichern.
- Nach Übergabe der Vertragsgegenstände an den Kunden, geht die Gefahr an diesen Kunden über. Auch die unfalltechnische Absicherung des Festplatzes sowie der Mietgegenstände ist Sache des Kunden.
- Kosten für nicht- oder unterversicherter Vertragsgegenstände werden dem Kunden verrechnet. Dazu zählen auch Bergungs- oder Abschleppkosten, sowie Kosten für allfällige zu Mietung während der Reparatur oder bis zur Neubeschaffung der Mietgegenstände.
- Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, die Anweisungen des Lieferanten im Umgang mit der Ware zu beachten.
- Rücknahme:
- Die Lieferung der Getränke erfolgt nach Wunsch in Konsignation. Es werden nur saubere, einwandfreie und wieder verkaufbare Getränke und Gebinde zurückgenommen. Artikel, welche ungekühlt vergären, können nicht retourgenommen werden.
- Leeres EW Glas muss selber entsorgt werden, ansonsten wird die Entsorgung nach Aufwand in Rechnung gestellt.
- Für die Rücknahme muss das Mobiliar zum vereinbarten Zeitpunkt am Lieferort bereitgestellt werden.
- Leergut muss sortiert retourniert werden.
- Der Kunde hat sämtliche gemieteten Gegenstände in unversehrtem und gereinigtem Zustand zurückzugeben. Fehlende oder beschädigte Gegenstände werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Für eine allfällige erforderliche Reinigung werden dem Kunden die Kosten dafür in Höhe von CHF 55.– pro Stunde in Rechnung gestellt.
- Die Reinigung der Bierausschankanlagen ist im Mietpreis inbegriffen und wird von unserem Personal ausgeführt.
- Haftung:
- Das dem Mieter zum Gebrauch überlassene Festmaterial und Getränke in Konsignation verbleibt im Eigentum der MRC Getränke AG und befindet sich zum Zeitpunkt der Übergabe in einwandfreiem Zustand. Der Mieter haftet der MRC Getränke AG gegenüber für alle Schäden am Festmaterial und Getränken in Konsignation. Schäden oder Reparaturen werden dem Mieter zu Selbstkosten (Wiederbeschaffung) verrechnet. Als Schäden in diesem Sinn gelten auch allfällige Abänderungen bzw. Veränderungen des Festmaterials. Jegliche Haftung für Schäden wird abgelehnt, welche auf einen unsachgemässen Gebrauch des Festmaterials zurückzuführen ist.
- Preisangaben:
- Die in Preislisten/Offerten angegebenen Preise sind unverbindlich; ausschlaggebend für die Rechnungsstellung ist das Lieferdatum. Der Lieferant verrechnet für Kleinanlässe im Gesamtwert unter CHF 500.– eine Aufwandentschädigung für Beratung, Ein- und Auslagerung sowie Transport von Logistikzuschlag in Höhe von CHF 55.–. Ebenso wird ein Lieferzuschlag für Festlieferungen von Festmobiliar ohne Getränke verrechnet.
- Zahlung:
- Rechnungen sind innert 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu begleichen. Der Lieferant ist berechtigt, das Debitorenrisiko durch eine Anzahlung von 40-60 Prozent der angelieferten Ware zu minimieren.
- Wir nehmen alle Getränke, welche ungeöffnet und im Originalkarton sind zurück (ausser Getränke im Schrumpfpack).
- Mehrwertsteuer:
- 2,6% für alkoholfreie Produkte
- 8,1% für alkoholhaltige Getränke
- Gerichtsstand und anwendbares Recht:
- Dieser Vertrag ist nach Schweizer Recht zu beurteilen. Der ausschliessliche Gerichtsstand befindet sich in Brugg AG.
- Datenschutz:
- Mit der Aufnahme von Bestellungen werden personenbezogene Daten wie z.B. Name, Ort, Telefonnummer, erhoben, um den Auftrag abzuwickeln. Alle Daten werden absolut vertraulich behandelt. Die Daten werden nicht für Werbezwecke verwendet oder an Dritte abgegeben.
- Der Mieter erklärt, die vorliegenden Bestimmungen gelesen zu haben und mit diesen einverstanden zu sein.